
Häufig gestellte FragenInformation zum Gründerzuschuss
Information zum Gründerzuschuss
Frage: Ich habe weniger als 90 Tage Restanspruch. Kann ich den Gründerzuschuss trotzdem beantragen?
Beratung und Coaching
Frage: Wie lange kann ich das Gründercoaching in Anspruch nehmen? Antwort: Das Gründercoaching muss innerhalb von einem Jahr nach Gründung in Anspruch genommen werden, um in den Genuss der 90%-igen Förderung zukommen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Selbstständigkeit mit einem Zuschuss (Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld) aufgenommen haben. Sollten Sie das Gründercoaching erst nach Ablauf des ersten Jahres beantragen, erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 50%. Diese Förderung kann in einem Zeitraum von max. 5 Jahren nach Gründung beantragt werden. In beiden Varianten muss das Gründercoaching innerhalb von einem Jahr nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
Antwort: Im Rahmen des Gründercoaching Deutschland ist eine Beratung durch einen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt unter gewissen Umständen förderfähig. Der Beratungsanteil darf jedoch einen Umfangg von 50% der Gesamtberatung nicht überschreiten. Mindestens 50% der Coachingleistungen müssen durch einen Unternehmensberater erbracht werden.
Antwort: Zunächst muss online unter https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp;jsessionid=AAFE5A096F3297A578907EE98E53FE10.tomcat2 der offizielle Antrag auf Gründercoaching gestellt werden. Im Anschluss muss ein Ausdruck des Antrags über den Regionalpartner bei der KfW eingereicht werden. Nach ein paar Wochen erhält der Antragsteller von der KfW ein Bewilligungsschreiben, dass die Förderung bestätigt. Mit der Bewilligungszusage suchen Sie einen von der KfW zugelassen Berater auf und setzen mit ihm einen individuellen Coachingvertrag auf. Dieser Beratervertrag wird erneut über den Regionalpartner an die KfW zur Überprüfung geschickt. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie von der KfW eine Nachricht, dass der Beratervertag den Anforderungen der KfW entspricht. |
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