
Wer hat AnspruchDefinition der einzelnen Förderzuschüsse:Im Jahr 2006 wurde das bisherige Förderinstrument – die Ich-AG – durch den Gründerzuschuss abgelöst. Die Grundvoraussetzung für einen Gründerzuschuss ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie erhalten den Gründungszuschuss, wenn Sie mindestens 90 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I besitzen. Wenn Sie einen geringeren Anspruch als 90 Tage ALG I besitzen, haben Sie keinerlei Anspruch mehr auf eine Gründungsförderung im Rahmen des Gründerzuschusses.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im eigens dafür eingerichteten Bereich. |
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