Gründer|Concept Logo

Startseite Gründerzuschuss Wer hat Anspruch

Wer hat Anspruch

Definition der einzelnen Förderzuschüsse:

Im Jahr 2006 wurde das bisherige Förderinstrument – die Ich-AG – durch den Gründerzuschuss abgelöst. Die Grundvoraussetzung für einen Gründerzuschuss ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie erhalten den Gründungszuschuss, wenn Sie mindestens 90 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I besitzen. Wenn Sie einen geringeren Anspruch als 90 Tage ALG I besitzen, haben Sie keinerlei Anspruch mehr auf eine Gründungsförderung im Rahmen des Gründerzuschusses.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im eigens dafür eingerichteten Bereich.

 

© 2006 Gründer|Concept, ein Geschäftsbereich der Firma Vario|Concepts. Designed by: Free Joomla Templates, ecommerce hosting. Valid XHTML and CSS.

Valid XHTML 1.0 Transitional