
Höhe und DauerDie maximale Gesamtförderung liegt bei 23.800 €. Der Gründungszuschuss wird in einem 2-Phasen-Modell für einen Dauer von maximal 15 Monaten gewährt: 1. Phase 1 - Grundförderung:In der Grundförderung erhält der Gründer neun Monate lang eine Förderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben (diese können de facto höher oder niedriger ausfallen).
2. Phase 2 - Aufbauförderung:
Für die zweite Phase des Fördermodells können Sie einmalig eine Verlängerung der Förderung um sechs Monate beantragen. Die Höhe der Aufbauförderung beträgt pauschal 300 Euro pro Monat. Die Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im eigens dafür eingerichteten Bereich. |
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