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Beantragung des Gründerzuschusses
1. Antrag ALG INachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben stellen Sie zeitnah den Antrag auf Bezug von Arbeitslosengeld I. Sollten Sie bereits ALG I erhalten achten Sie darauf, dass Sie noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG I haben – dies können Sie anhand Ihres Bewilligungsbescheid überprüfen. 2. Antrag auf GründerzuschussTeilen Sie der Arbeitsagentur rechtzeitig mit, dass Sie sich selbstständig machen wollen. Sobald Sie Ihren Berater davon in Kenntnise gesetzt haben erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare, auf denen ihre persönlichen Daten sowie das aktuelle Datum („Tag der Antragstellung“) bereits eingetragen sind. Durch die Annahme der Antragsformulare haben Sie gegenüber dem Arbeitsamt lediglich signalisiert , dass Sie ein Unternehmen gründen wollen,gehen jedoch noch keinerlei Verpflichtungen ein. Es ist zu erwarten, dass Ihr Berater seine Vermittlungstätigkeiten bis zur Gründung reduzieren bzw. einstellen wird, damit Sie genügend Zeit zur Gründungsvorbereitung erhalten. 3. Endgültige BewilligungGrundvoraussetzung für eine Bewilligung ist ein Restanspruch auf ALG I von 90 Tage zu Beginn der Selbstständigkeit. Neben dem ausgefüllten Antrag auf Gründerzuschuss müssen Sie ein detailliertes Gründungskonzept – den Businessplan - vorlegen. Der Besuch eines Existenzgründerseminars vor Gründung des Unternehmens wird von vielen Arbeitsagenturen vorgeschrieben. Unabhängig von der Notwendigkeit zur Beantragung ist der Besuch eines solchen Seminares jedoch empfehlenswert, um grundlegende Informationen und Anregungen rechtzeitig zu erhalten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im eigens dafür eingerichteten Bereich. |
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