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Beantragung des Gründerzuschusses


Für die Beantragung und Bewilligung von Fördergeldern benötigen Sie einigen zeitlichen Vorlauf. Grundsätzlich müssen Sie zunächst Arbeitslosengeld I beziehen, damit Sie einen Anspruch auf den Gründerzuschuss erhalten. Befinden Sie sich noch ein einem Beschäftigungsverhältnis, müssen Sie sich nach Bekanntgabe der Beendigung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse (Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages) innerhalb von drei Kalendertagen arbeitssuchend melden. Dies können Sie unter der bundeseinheitlichen Servicenummer des Arbeitsamtes unter: 01801 555 111* (*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) vornehmen.

1. Antrag ALG I

Nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben stellen Sie zeitnah den Antrag auf Bezug von Arbeitslosengeld I. Sollten Sie bereits ALG I erhalten achten Sie darauf, dass Sie noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG I haben – dies können Sie anhand Ihres Bewilligungsbescheid überprüfen.

2.  Antrag auf Gründerzuschuss

Teilen Sie der Arbeitsagentur rechtzeitig mit, dass Sie sich selbstständig machen wollen. Sobald Sie Ihren Berater davon in Kenntnise gesetzt haben erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare, auf denen ihre persönlichen Daten sowie das aktuelle Datum („Tag der Antragstellung“) bereits eingetragen sind. Durch die Annahme der Antragsformulare haben Sie gegenüber dem Arbeitsamt lediglich signalisiert , dass Sie ein Unternehmen gründen wollen,gehen  jedoch noch keinerlei Verpflichtungen ein. Es ist zu erwarten, dass Ihr Berater seine Vermittlungstätigkeiten bis zur Gründung reduzieren bzw. einstellen wird, damit Sie genügend Zeit zur Gründungsvorbereitung erhalten.

3.  Endgültige Bewilligung

Grundvoraussetzung für eine Bewilligung ist ein Restanspruch auf ALG I von 90 Tage zu Beginn der Selbstständigkeit. Neben dem ausgefüllten Antrag auf Gründerzuschuss müssen Sie ein detailliertes Gründungskonzept – den Businessplan - vorlegen. Der Besuch eines Existenzgründerseminars vor Gründung des Unternehmens wird von vielen Arbeitsagenturen vorgeschrieben. Unabhängig von der Notwendigkeit zur Beantragung ist der Besuch eines solchen Seminares jedoch empfehlenswert, um grundlegende Informationen und Anregungen rechtzeitig zu erhalten.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im eigens dafür eingerichteten Bereich.

 

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