
"90% aller Existenzgründer,die sich haben beraten lassen, überleben die ersten 5 Jahre." |
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Wer hat Anspruch
Definition der einzelnen Förderzuschüsse:
Im Jahr 2006 wurde das bisherige Förderinstrument – die Ich-AG – durch den Gründerzuschuss abgelöst. Die Grundvoraussetzung für einen Gründerzuschuss ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie erhalten den Gründungszuschuss, wenn Sie mindestens 90 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I besitzen.
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Höhe und Dauer
Die maximale Gesamtförderung liegt bei 23.800 €. Der Gründungszuschuss wird in einem 2-Phasen-Modell für einen Dauer von maximal 15 Monaten gewährt:
1. Phase 1 - Grundförderung:
In der Grundförderung erhält der Gründer neun Monate lang eine Förderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben (diese können de facto höher oder niedriger ausfallen).
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Beantragung des Gründerzuschusses
Für die Beantragung und Bewilligung von Fördergeldern benötigen Sie einigen zeitlichen Vorlauf. Grundsätzlich müssen Sie zunächst Arbeitslosengeld I beziehen, damit Sie einen Anspruch auf den Gründerzuschuss erhalten. Befinden Sie sich noch ein einem Beschäftigungsverhältnis, müssen Sie sich nach Bekanntgabe der Beendigung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse (Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages) innerhalb von drei Kalendertagen arbeitssuchend melden. Dies können Sie unter der bundeseinheitlichen Servicenummer des Arbeitsamtes unter: 01801 555 111* (*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) vornehmen.
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Gründer|Information
Anmeldung
Gründer|Concept

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